SiGeKo

Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Der Gesetzgeber verpflichtet Bauherren in der Baustellenverordnung zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und gegebenenfalls auch zur Bestellung eines Koordinators. Details finden Sie hier: Baustellenverordnung

Wir erstellen die vorgeschriebenen Planunterlagen und nehmen die Aufgaben des Koordinators wahr. Neben dem Wissen um gesetzlichen Regelungen und Vorschriften der Berufsgenossenschaften erfordert dies beste Kenntnisse über die Koordinierung von Bauprojekten sowie häufige Präsenz auf Baustellen.

Ausschnitt aus einem SiGePlan