SiGeKo
Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Der Gesetzgeber verpflichtet Bauherren in der Baustellenverordnung zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und gegebenenfalls auch zur Bestellung eines Koordinators. Details finden Sie hier: http://bundesrecht.juris.de/baustellv/
Wir erstellen die Planunterlagen und nehmen auch die Aufgaben des Koordinators wahr.


