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SiGeKo

Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Der Gesetzgeber verpflichtet Bauherren in der Baustellenverordnung zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und gegebenenfalls auch zur Bestellung eines Koordinators. Details finden Sie hier: http://bundesrecht.juris.de/baustellv/

Wir erstellen die Planunterlagen und nehmen auch die Aufgaben des Koordinators wahr.



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